Impressumspflicht für Webseiten, ab 2012
Bis anhin gab es für schweizer Firmenwebseiten keine Impressumspflicht. Jedermann konnte also Waren & Dienstleistungen online anbieten, ohne Angaben über den Urheber zu machen.
Das wird sich per 1. April 2012 ändern. Ab dann tritt nämlich das revidierte Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Darin wird auch eine Impressumspflicht aufgeführt.
Darüber wie diese Pflicht in der Praxis konkret umzusetzen ist, ist man sich noch geteilter Meinung. Ich gehe davon aus, dass eine klare Angabe der Adresse (inkl. Telefonnummer & E-Mail) z.B. im Webseiten-Fussbereich oder auf einer Seite "Kontakt" ausreicht. Eine ausführlichere Seite mit dem Titel "Impressum" kann aber dennoch nicht schaden.
Zusätzlich sollten gerade Webshop-Betreiber überprüfen ob auch die restlichen Punkte der Gesetzespassage erfüllt sind.
Der entsprechende Gesetzes-Ausschnitt lautet wie folgt:
Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
- 1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
- 2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
- 3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
- 4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;
Weitere Infos gibts unter folgenden Links: