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Wo sind sie da gelandet?

Amport Webdesign und zeitgemässe Werbung ist eine Einmann-Agentur in Kerns und Stans. Spezialisiert auf Dienstleistungen für KMU's, umfasst das Angebot Beratung für online Werbung, Umsetzung kompletter Internetauftritte sowie Grafik für Web und Bildschirm.

Zusammen mit Partnern werde ich übrigens zu einer kleinen Werbeagentur mit breitem Angebot: Fotografie, Drucksachen, Texte sowie umfassende Marketingkonzepte.

Eines der neusten Projekte: Wirz Travel Reisebüro

Jetzt übrigens in Kerns und Stans

mixed news feed

04.08.2011 08:12 / zum Original auf umwerben.ch

Wie tolerant?

Apple Store Mitarbeiter sind ja für ihre stahlharten Nerven bekannt. Müssen sie auch, dann das ist wahrscheinlich von ganz oben so vorgeschrieben. Sind sie auch tolerant, wenn man mitten in ihrem Laden eine Pizza bestellt oder als Darth Vader eine iPhone Reparatur verlangt? Seht selbst:

Impressumspflicht für Webseiten, ab 2012

Bis anhin gab es für schweizer Firmenwebseiten keine Impressumspflicht. Jedermann konnte also Waren & Dienstleistungen online anbieten, ohne Angaben über den Urheber zu machen.

Das wird sich per 1. April 2012 ändern. Ab dann tritt nämlich das revidierte Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Darin wird auch eine Impressumspflicht aufgeführt.

Darüber wie diese Pflicht in der Praxis konkret umzusetzen ist, ist man sich noch geteilter Meinung. Ich gehe davon aus, dass eine klare Angabe der Adresse (inkl. Telefonnummer & E-Mail) z.B. im Webseiten-Fussbereich oder auf einer Seite "Kontakt" ausreicht. Eine ausführlichere Seite mit dem Titel "Impressum" kann aber dennoch nicht schaden.
Zusätzlich sollten gerade Webshop-Betreiber überprüfen ob auch die restlichen Punkte der Gesetzespassage erfüllt sind. 

Der entsprechende Gesetzes-Ausschnitt lautet wie folgt:

Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:

  • 1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
  • 2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
  • 3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
  • 4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;

 

Weitere Infos gibts unter folgenden Links:

 

24.11.2011 15:31 / zum Original auf Twitter
Impressumspflicht für Webseiten, ab 2012 http://t.co/Fv4NIiMB
16.08.2011 16:22 / zum Original auf umwerben.ch

Kreativ bewerben

Schwarz/weisse Bewerbungsmappen mit tabellarisch ausgerichtetem Lebenslauf und immergleichen Bewerbungschreiben finde ich schon seit längerem langweilig. Genau das ist aber gerade in Branchen, in denen es eigentlich anders sein sollte, immer noch gängige Praxis. Nicht zuletzt, weil viele Arbeitgeber mehr auf Diplomkopien statt Erfahrung und Kreativität stehen.

Matthew Epstein hat es ebenfalls mehrmals mit der “Standardmethode” versucht. Erfolglos.
Sobald er sich aber einen Schnauz angeklebt und ein witziges Bewerbungsvideo gedreht hatte, bekam er Jobangebote von Firmen wie Google, Microsoft oder Amazon. Das tönt zwar einfach, aber sein Werbegeschick und eine Priese Glück kamen ihm sicher sehr zu Gunsten.

http://googlepleasehire.me/

27.09.2011 10:20 / zum Original auf Twitter
Gerade aufgeschaltet. Kleine, feine Gastro-Seite: http://t.co/g9wWJVcr
27.10.2011 12:22 / zum Original auf Twitter
Tipp für unverhoffte Kreativitätschübe: Lustige Autoresponder für die nächste Abwesenheit texten.
„mixed news feed“, das klingt nicht nur gut, sondern er informiert auch über die absolut neuesten News aus verschiedensten Quellen: